AGB


Challenge Business Consult GmbH

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte, bei denen die Challenge Business Consult GmbH, O’Brien Strasse 2
D-91126 Schwabach, als Agentur tätig ist (nachfolgend kurz ‚Agentur’ genannt) und dem Kunden gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen stets der Schriftform.

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Challenge Business Consult GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), insbesondere für Beratungsleistungen in den Bereichen Restrukturierung, globaler Vertriebsaufbau, Datenbankmanagement, Künstliche Intelligenz, Zeitmanagement, Internet of Things (IoT) und Investment.

1.2 Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Umfang des Beratungsauftrags / Stellvertretung

2.1 Der Umfang des jeweiligen Beratungsauftrags wird im Einzelvertrag festgelegt. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags qualifizierte Dritte heranzuziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge zu erteilen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht und vollständig vorzulegen und den Auftragnehmer über alle Vorgänge und Umstände zu informieren, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind.

3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrags an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten ermöglichen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung oder die Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrags, nach Abschluss des Auftrags.

5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten erstellten Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.

6.2 Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, derer er sich bedient, entbunden. Er hat jedoch die Schweigepflicht auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen diese Verpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen, wenn gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung bestehen.

9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags zu verarbeiten. Der Auftraggeber garantiert, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, insbesondere jene im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Honorar / Zahlungsbedingungen

10.1 Das Honorar des Auftragnehmers wird individuell im jeweiligen Vertrag festgelegt. Es kann sich aus einem Pauschalbetrag, einem Stunden- oder Tagessatz oder einer erfolgsabhängigen Vergütung zusammensetzen.

10.2 Zusätzliche Kosten (Reise-, Übernachtungs-, und Spesenkosten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

10.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

10.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bei nicht fristgerechter Zahlung seine Leistungen einzustellen.

10.5 Wurde eine Vorauszahlung oder Teilzahlung vereinbart und wird diese nicht fristgerecht geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit bis zur Zahlung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

11. Vertragsdauer / Kündigung

11.1 Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.

11.2 Beide Vertragspartner können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

Wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt.

Wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit eines Vertragspartners bestehen und dieser trotz Aufforderung keine angemessene Sicherheit leistet.

11.3 Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber ist das bis dahin erbrachte Honorar in vollem Umfang zu entrichten.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Verträge bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Challenge Business Consult GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4 Diese AGB sind auf der Webseite der Challenge Business Consult GmbH abrufbar und gelten mit Auftragserteilung als akzeptiert.

Stand: Februar 2025